Maßnahmen in ESRS und CSRD

Maßnahmen in ESRS und CSRD beziehen sich auf Aktions- und Übergangspläne die sich auf die identifizierten IROs aus der Doppelten Wesentlichkeit beziehen.

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Begriffsbestimmung:

Maßnahmen in ESRS und CSRD

Definition:

Maßnahmen in ESRS und CSRD

Maßnahmen für die CSRD beziehen sich auf:

i. Maßnahmen und Aktionspläne (einschließlich Übergangspläne), die

durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen

festgelegte Ziele erreicht, und mit denen das Unternehmen auf

wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen reagiert (IROs), und

ii. Entscheidungen, diese mit finanziellen, personellen oder

technologischen Mitteln zu unterstützen.

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