Maßnahmen in ESRS und CSRD beziehen sich auf Aktions- und Übergangspläne die sich auf die identifizierten IROs aus der Doppelten Wesentlichkeit beziehen.
Begriffsbestimmung:
Maßnahmen in ESRS und CSRD
Maßnahmen für die CSRD beziehen sich auf:
i. Maßnahmen und Aktionspläne (einschließlich Übergangspläne), die
durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen
festgelegte Ziele erreicht, und mit denen das Unternehmen auf
wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen reagiert (IROs), und
ii. Entscheidungen, diese mit finanziellen, personellen oder
technologischen Mitteln zu unterstützen.